Pap III:
Pap III bedeutet, dass ein unklarer, zweifelhafter Befund vorliegt. Die Zellen sind zwar deutlich auffällig und verändert, die Ursache dafür kann aber nur mit weiteren Untersuchungen festgestellt werden. Meist wird in diesem Fall der Abstrich nach einem bestimmten Zeitraum wiederholt. Die betroffenen Zellen haben sich jedoch noch nicht zu Krebszellen etwickelt.
Bei Pap IIID 1 liegen auffällige Zellen vor, die auf Veränderungen im Gewebe, sogenannte Dysplasien, hinweisen. Sie haben jedoch eine große Neigung zur Rückentwicklung. Dieser Befund wird auch leichte bis mäßige Dysplasie genannt und tritt bei jungen Frauen relativ häufig auf. Die betroffenen Frauen werden abwartend (watchful waiting) kontrolliert. Hat sich der Befund nach einem Jahr nicht geändert, sind weitere Untersuchungen, wie eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie), notwendig.
Ähnlich verhält es sich bei Pap IIID 2. Hier sollte eine Kontrolluntersuchung jedoch bereits nach sechs Monaten erfolgen.