Pap-Test in der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung

Der Pap-Test und seine Befunde

Der Pap-Test ist Teil des Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung. Somit werden die Kosten für einen Pap-Test von den Krankenkassen übernommen. Frauen zwischen 20 und 34 Jahre haben jährlich Anspruch auf einen Pap-Test. Frauen ab 35 Jahre bekommen die Untersuchung alle drei Jahre gemeinsam mit einem HPV-Test bezahlt.

Durchführung des Pap-Tests

Die Zellproben für einen Pap-Test werden durch einen gynäkologischen Abstrich gewonnen. Diesen führt der Frauenarzt mit einem speziellen Bürstchen oder Wattestäbchen durch. Das Verfahren ist schmerz- und risikofrei. Den Pap-Abstrich schickt der Frauenarzt anschließend an ein Labor. Aus diesem Grund dauert es etwa eine Woche, bis die Ergebnisse des Pap-Tests vorliegen. In der Regel meldet sich der Arzt nur, wenn der Pap-Test auffällig ist. Was nach einem auffälligen Befund zu tun ist, besprechen Arzt und Patientin gemeinsam.

Was ist ein Pap-Test?

Für den Pap-Test wird eine Abstrichprobe vom Gebärmutterhals genommen und unter dem Mikroskop auf Zellveränderungen untersucht. Fünf Gruppierungen (siehe Münchner Nomenklatur) geben darüber Auskunft, wie schwer der Grad der Veränderung ist. Pap I und II sind harmlos. Ab einem Pap III gilt ein Ergebnis als auffällig. Allerdings ist ein Pap-Test fehleranfällig. Er kann falsch positiv sein. Das bedeutet, dass tatsächlich gesunde Frauen einen auffälligen Pap-Befund erhalten. Diese müssen sich dann unnötig weiteren Untersuchungen unterziehen. Auch kann ein Pap-Test falsch negativ sein. In dem Fall übersieht der Test eine bestehende Zellveränderung.

Pap I:

Ein Pap I bedeutet, dass die untersuchten Zellen gesund aussehen. Es sind keine weiteren Untersuchungen notwendig. Der nächste Pap-Test wird erst wieder zum nächsten Vorsorgeintervall durchgeführt.

Pap II:

Bei Pap II sind die Zellen leicht entzündet, aber nicht besorgniserregend verändert. Pap II gilt als Normalbefund, bei dem kein Verdacht auf Krebs besteht. In der Regel ist keine weitere Behandlung notwendig.

Auch Pap IIa ist ein Normalbefund. Allerdings entscheidet hier der Frauenarzt aufgrund der Vorgeschichte der Patientin, ob und wann der Test gegebenenfalls wiederholt werden muss.

Pap III:

Pap III bedeutet, dass ein unklarer, zweifelhafter Befund vorliegt. Die Zellen sind zwar deutlich auffällig und verändert, die Ursache dafür kann aber nur mit weiteren Untersuchungen festgestellt werden. Meist wird in diesem Fall der Abstrich nach einem bestimmten Zeitraum wiederholt. Die betroffenen Zellen haben sich jedoch noch nicht zu Krebszellen etwickelt.

Bei Pap IIID 1 liegen auffällige Zellen vor, die auf Veränderungen im Gewebe, sogenannte Dysplasien, hinweisen. Sie haben jedoch eine große Neigung zur Rückentwicklung. Dieser Befund wird auch leichte bis mäßige Dysplasie genannt und tritt bei jungen Frauen relativ häufig auf.  Die betroffenen Frauen werden abwartend (watchful waiting) kontrolliert. Hat sich der Befund nach einem Jahr nicht geändert, sind weitere Untersuchungen, wie eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie), notwendig.

Ähnlich verhält es sich bei Pap IIID 2. Hier sollte eine Kontrolluntersuchung jedoch bereits nach sechs Monaten erfolgen.

Pap IV

Bei Pap IV ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine schwere Gewebeveränderung (Dysplasie) vorliegt. Die betroffene Frau hat möglicherweise eine Krebsvorstufe oder bereits Gebärmutterhalskrebs. Solche Veränderungen bilden sich nur höchst selten von allein zurück. Unabhängig vom Ergebnis eines HPV-Tests schafft eine Biopsie Klarheit: Bei einer Scheidenspiegelung (Kolposkopie) wird eine Gewebeprobe am Gebärmutterhals entnommen. Da nicht jeder Frauenarzt eine Kolposkopie durchführen kann, müssen die betroffenen Frauen möglicherweise einen Termin in einer sogenannten Dysplasiesprechstunde oder einer spezialisierten Frauenklinik vereinbaren.

Pap IVa: Möglicherweise liegt eine schwere Gewebeveränderung (Dysplasie) oder Krebs im Frühstadium (In-situ-Karzinom) vor.

Pap IVb: Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich bereits Krebs entwickelt hat.

Pap V

Bei einem Pap V-Befund sind bösartig veränderte Zellen im Pap-Abstrich nachweisbar. Die Wahrscheinlichkeit einer Gebärmutterhalskrebserkrankung ist sehr hoch. Trotzdem ist selbst Pap V noch keine Krebsdiagnose. Für ein sicheres Ergebnis ist eine Gewebeprobe bei einer Scheidenspiegelung (Kolposkopie) notwendig.

Pap-GruppeBedeutungUntersuchungWann ist GynTect® sinnvoll?
Pap IUnauffälliger, normaler BefundNächste Untersuchung im normalen Untersuchungsintervall der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung notwendig
Pap IILeicht auffällig, aber nicht stark verändertJe nach Vorgeschichte der Patientin wird der Pap-Test gegebenenfalls wiederholt.Der GynTect®-Test kann schnelle Gewissheit bringen. Sprechen Sie mit ihrem Frauenarzt!
Pap IIIUnklarer, zweifelhafter Befund. Es besteht eine Dysplasie, aber noch kein Krebs.Abwartende Kontrolle (Watchful-Wating), ggf. KolposkopieDer GynTect®-Test kann schnelle Gewissheit bringen. Sprechen Sie mit ihrem Frauenarzt!
Pap IVEine Krebsvorstufe ist wahrscheinlich, auch eine bestehende Krebserkrankung ist möglichKolposkopie mit Biopsie
Pap VEs wurden bösartige Zellveränderungen gefunden. Gebärmutterhalskrebs ist sehr wahrscheinlichEine umfassende Krebsdiagnostik ist notwendig. Kolposkopie mit Biopsie

Hinweis

Diese Seite soll Patientinnen einen zusammenfassenden Überblick über das Thema geben. Das Lesen dieser Seite ersetzt keinen Arztbesuch oder das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.